Ein offenes-Zolllager (OZL) ermöglicht dem Eigentümer der eingelagerten Waren, diese solange unverzollt zu belassen, bis sie in der Schweiz verkauft oder in die EU reexportiert werden. Für die aus Drittländern eingelagerten Waren werden die Einfuhrabgaben somit erst bei der tatsächlichen Auslagerung fällig.

Folgende Vorteile bietet ein OZL:

  • Transitwaren können ohne Entrichtung der Einfuhrabgaben gelagert werden
  • Die Waren müssen nur auf Verlangen der Zollstelle zugeführt werden
  • Die vorhandene Infrastruktur kann optimal für den Warenumschlag und die -lagerung eingesetzt werden

Wir besitzen die Bewilligung der Schweizer Zollverwaltung, ein Offenes Zolllager (OZL) an unserem Standort zu betreiben und übernehmen die Transitan- und abmeldung.

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